Erdbestattungen

Sie ist die klassische Form der Bestattung und hat frühestens 48 Stunden
nach Eintritt des Todes, spätestens jedoch nach 10 Tagen zu erfolgen.
Im Thüringer Bestattungsgesetz sind hierzu alle erforderlichen Bestimmungen als
Gesetz geregelt. Eine Ausnahme zur Fristenverlängerung kann nur der Amtsarzt erteilen.
Die Beisetzung erfolgt in der Regel im Sarg. In den meisten Fällen geht
der Erdbestattung eine Trauerfeier voraus, an deren Ende die Trauergemeinde den Sarg zum Grab begleitet um entgültig vom Verstorbenen Abschied zu nehmen. Auch eine sogenannte begleitete Beisetzung ohne
vorhergehende Trauerfeier ist möglich. Die Entscheidung hängt hierbei immer
von persönlichen Gründen ab. Man sollte sich ausreichend Zeit nehmen und
alles gut überdenken, von der Größe des Platzes (Familiengrab), über das Für und Wider der Grabpflege, die höheren Kosten, bis hin zu den Gefühlen, die mit der jeweiligen Bestattungsform einhergehen.

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